Wer von ihnen die Prozesskosten effektiv zu tragen hat, bestimmt sich nach ihrem materiellen Rechtsverhältnis.58 Hingegen sind den Streitberufenen 2 und 3, denen lediglich eine unselbständige Stellung zukommt, keine Gerichtskosten aufzuerlegen. Damit tragen die Gesuchsgegnerin und der Streitberufene 1 die Prozesskosten zu 25 % in solidarischer Haftung.