5.3. Würdigung Vorliegend wurde die Vormerkung der vorsorglichen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts am 22. November 2024 im Tagebuch vorgemerkt. Nachdem die Gesuchstellerin ihre Arbeiten nicht vollenden konnte, weil der Werkvertrag am 26. September 2024 vorzeitig aufgelöst wurde, ist die viermonatige Eintragungsfrist gewahrt.