vier Monate vor Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts ausgeführt worden seien. Der Subunternehmer-Vertrag wie auch der Rahmenvertrag sähen beide vor, dass die Mitarbeiter der Gesuchstellerin bis am 18. Juli 2024 auf der Baustelle tätig sein sollten. Damit wäre die viermonatige Eintragungsfrist am 18. November 2024 abgelaufen (Rz. 19 f.) 5.1.2.2. Streitberufenen 2 und 3 Die Streitberufenen 2 und 3 führen aus, dass der Vertrag am 26. September 2024 aufgelöst worden sei.