Zwar enthält die Schlussrechnung vom 2. Oktober 2024 eine Zusammenstellung von insgesamt 39 Positionen, welche die Gesuchstellerin nebst der Summe von Fr. 1 Mio. in Rechnung stellt (GB 42). Nur bei elf dieser Positionen verrechnet die Gesuchstellerin Arbeiten zum vereinbarten Ansatz von Fr. 55.00 pro Stunde. Bei den übrigen Arbeiten rechnet sie zu einem Stückoder Quadratmeterpreis ab (betrifft 25 Positionen) und bei drei Positionen stellt sie die Arbeiten zu einem Pauschalpreis in Rechnung. Diesbezüglich fehlen auch Ausführungen dazu, weshalb die Gesuchstellerin zu den in Rechnung gestellten Preisen hätte verrechnen dürfen.