4.3.3.2. Regiearbeiten Die behauptete Forderung von Fr. 441'780.70 für angebliche Regiearbeiten hat die Gesuchstellerin demgegenüber weder schlüssig behauptet noch glaubhaft gemacht. In ihrem Gesuch und der Begründung (GB C) fehlen Ausführungen, welche Arbeiten sie genau in Regie ausgeführt haben will, inwiefern diese nicht bereits vom Pauschalpreis abgegolten gewesen wären und wann und von wem sie damit beauftragt worden sein soll. Zwar enthält die Schlussrechnung vom 2. Oktober 2024 eine Zusammenstellung von insgesamt 39 Positionen, welche die Gesuchstellerin nebst der Summe von Fr. 1 Mio. in Rechnung stellt (GB 42).