Die Gesuchstellerin behauptet, sie habe im Zeitpunkt des Vertragsrücktritts am 26. September 2024 98 % der Arbeiten ausgeführt. Dies entspricht einem Werklohn von Fr. 980'000.00 (exkl. MwSt.) bzw. Fr. 1'059'380.00 (inkl. MwSt.). Die Gesuchstellerin reicht Kontoauszüge ein, welche belegen, dass die Streitberufene 2 ihr zwischen dem 29. November 2023 und dem 26 SCHUMACHER/REY (Fn. 10), N. 398 und 427. 27 BGer 4A_152/2009 vom 29. Juni 2009 E. 2.5; GAUCH, Der Werkvertrag, 6. Aufl. 2019, N. 538. - 16 -