Norm 118 aufgelöst wurde, hat die Gesuchstellerin deshalb Anspruch auf Vergütung der bereits geleisteten Arbeit. Die nicht mehr geleistete und aufgrund des Rücktritts auch definitiv nicht mehr zu leistende Arbeit berechtigt hingegen nicht mehr zum Pfandeintrag, auch dann nicht, wenn der Vergütung durch einen Schadenersatzanspruch substituiert wird, da diesen keine Vermehrung des Bauwerts entgegensteht.26