25 BGE 131 III 217 E. 3 = Pra 95 (2006) Nr. 6 E. 3. - 15 - Insgesamt überwiegen die Elemente, die für ein werkvertragliches Verhältnis sprechen. Daher ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens glaubhaft gemacht, dass die Gesuchstellerin eigenständig als Subunternehmerin der Streitberufene 1 auf der Baustelle arbeitete. 4.3.2. Pfandberechtigte Arbeiten Bei der Montage der Trockenbauwände handelt es sich um klassische werkvertragliche Leistungen, die pfandberechtigt sind.