Die Gesuchstellerin hat sich gegenüber der Streitberufenen 2 zur Montage der Trockenbauwände zu einem Pauschalpreis von Fr. 1 Mio. verpflichtet (GB A sowie GB B Ziff. 13.3 und 14). Eine derartige pauschale Vergütung ist typisch für Werkverträge, bei denen ein konkretes Arbeitsergebnis geschuldet wird. Im Gegensatz dazu werden beim Personalverleih üblicherweise die Einsatzstunden verrechnet. Alsdann wurde die Anwendbarkeit der SIA-Norm 118 vereinbart (GB B Ziff. 6.4.) und in Ziff.