__ der Streitberufenen 2 an, dass die Forderung der Gesuchstellerin in Höhe von Fr. 950'000.00 in der Betreibung Nr. bbb gepfändet wurde und rechtsgültig nur noch an das Betreibungsamt bezahlt werden könne (Beilage 7 der Antwort 2). Die Streitberufenen 2 und 3 bestreiten die Aktivlegitimation der Gesuchstellerin mit der Begründung, dass die Verfügungsmacht über die behaupteten Forderungen damit an das Betreibungsamt N._____ übergegangen sei (Antwort 2 S. 2).