4.3. Würdigung 4.3.1. Aktivlegitimation der Gesuchstellerin 4.3.1.1. Pfändung der Forderung Mit Schreiben vom 31. Oktober 2024 zeigte das Betreibungsamt N._____ der Streitberufenen 2 an, dass die Forderung der Gesuchstellerin in Höhe von Fr. 950'000.00 in der Betreibung Nr. bbb gepfändet wurde und rechtsgültig nur noch an das Betreibungsamt bezahlt werden könne (Beilage 7 der Antwort 2).