Rein vorsorglich machten die Streitberufene 2 und 3 Gegenforderungen von insgesamt Fr. 200'200.00 geltend, welche sich aus dem Wert der von der Gesuchstellerin entwendeten Maschinen (Fr. 12'000.00), einer Zahlung an K._____ für die Schuld der Gesuchstellerin (Fr. 3'200.00), den Kosten des Parkplatzes (Fr. 15'000.00) sowie der Konventionalstrafe in Höhe von Fr. 170'000.00 zusammensetze.