Es seien rund 98 % der Arbeiten erbracht worden, als den Mitarbeitern der Gesuchsellerin am 26. September 2024 grundlos der Zutritt zur Baustelle verwehrt worden sei und die Erbringung der letzten Arbeiten auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin verhindert worden sei. Die offene Forderung der Gesuchstellerin präsentiere sich wie folgt: