In der Schlussabrechnung komme zum Pauschalpreis von Fr. 1 Mio. noch ein Werklohn für zusätzliche Regiearbeiten in der Höhe von Fr. 441'780.70 hinzu. Diese seien tatsächlich erbracht worden und im Pauschalpreis nicht enthalten. Sie seien durch die Streitberufene 2 in Auftrag gegeben worden. Zu all diesen Arbeiten würden entsprechende WhatsApp-Konversationen bestehen, mit denen die Erbringung der Regiearbeiten in Auftrag gegeben und/oder zu Kenntnis genommen worden seien.