" 1. Die Verfügung zum superprovisorischen Eintrag des Bauhandwerkerpfandrechtes gemäss Gesuch vom 21. November 2024 sei aufzuheben und das Grundbuchamt anzuweisen, den Eintrag zu löschen. 2. -6- Der Antrag auf provisorischen Eintrag des gesetzlichen Pfandrechtes im Grundbuch sei abzuweisen.