2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Streitberufene 1 der D._____ GmbH und E._____ AG den Streit verkündet. 3. Es sei den Streitberufenen 3 und 4 eine angemessene Frist anzusetzen, sich zur Streitverkündigung zu äussern. 4. Es sei der Streitberufenen 1 nach Eingang der Stellungnahmen der Streitberufenen 3 und 4 zur Streitberufung eine angemessene Frist zur inhaltlichen Stellungnahme anzusetzen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin (zzgl. MwSt.)."