sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei einstweilen anzuweisen, zugunsten der Gesuchstellerin und zulasten des Grundstück des Gesuchsgegners ein Pfandrecht um [recte: im] Grundbuch einzutragen auf der Liegenschaft Kat. Nr. aaa, (Katasternummer), GBBI ddd (Grundbuchblatt) für eine Pfandsumme von Fr. 660'064.95 nebst einer Umtriebsentschädigung von Fr. 300.00 und Zins, zu 5 % seit 2. Oktober