5. Mit Gesuch vom 7. November 2024 (Postaufgabe: 7. November 2024) stellte der Gesuchsteller die folgenden Rechtsbegehren: 6. Im Verfahren HSU.2024.45 wies der Präsident des Handelsgerichts mit Entscheid vom 12. November 2024 das Gesuch des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege ab. 7. Mit Verfügung vom 12. November 2024 bestätigte der Präsident den Parteien den Eingang des Gesuchs und setzte dem Gesuchsteller eine Frist bis zum 27. November 2024 zur Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses in der Höhe von Fr. 4'000.00. -3-