2.3. Weil es sich bei einer Klage auf Nichtigkeit eines Vertrags und der Rückabwicklung darauf beruhender Handlungen um eine Gestaltungsklage handelt, die auf die Änderung der Rechtslagelage zielt, sind alle Personen passivlegitimiert, die an dem aufzuhebenden Rechtsverhältnis beteiligt sind, -3-