5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 207'289.30 zuzüglich Zins zu 5 % ab 5. Juni 2024 auf Fr. 150'000.00 erfüllt sind und das Grundbuchamt L. entsprechend anzuweisen ist, diese Eintragung vorzunehmen. Im Umfang der erst im Verlauf des vorliegenden Verfahrens bezahlten Fr. 30'000.00 ist das Verfahren infolge Gegenstandslosigkeit abzuschreiben.