Bestritten ist die Höhe der Pfandsumme. Dabei ist der am 10. März 2023 vereinbarte Werkpreis in Höhe von Fr. 717'593.25 (GB 4) unbestritten. Umstritten ist jedoch, ob die Gesuchstellerin aufgrund veränderter Bedürfnisse Anpassungen an den Materialien sowie am Umfang des Bauwerks und somit am Ausmass vornehmen durfte, so dass sich der aktualisierte 5 SCHUMACHER/REY (Fn. 2), N. 513. -7-