Der Werkpreis bleibe damit unverändert auf Fr. 717'593.25 (Antwort Zur Ziffer 11a-12). Die Gesuchsgegnerin habe vier Akontozahlungen im Wert von Fr. 550'000.00 der Gesuchstellerin fristgerecht beglichen (Antwort Zur Ziffer 13). Die Akontorechnung in Höhe von Fr. 150'000.00 sei nicht gerechtfertigt, da diese nicht dem Arbeitsfortschritt entspreche. Dies habe die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin mit Schreiben vom 10. September 2024 entsprechend mitgeteilt (Antwort Zur Ziffer 14, Beilage C).