Das Ausmass vom 22. April 2024 (GB 5) würde auch keine Unterschrift der Gesuchsgegnerin beinhalten (Antwort Zur Ziffer 10). Die vier Nachträge der Gesuchstellerin werden bestritten. Die entsprechenden Nachtragsofferten würden keine Unterschriften der Gesuchsgegnerin beinhalten. Zudem sei diesbezüglich nichts ausgeführt worden bzw. pendent. Der Werkpreis bleibe damit unverändert auf Fr. 717'593.25 (Antwort Zur Ziffer 11a-12).