5. Da die Gesuchsgegnerin innert angesetzter Frist keine Antwort erstattete, setzte ihr der Präsident mit Verfügung vom 14. Oktober 2024 eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 7 Tagen für die Erstattung einer schriftlichen Klageantwort an. 6. Mit Gesuchsantwort vom 23. Oktober 2024 stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin um erlass einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu Lasten der Liegenschaft Nr. 1234, Grundbuch L. für die Pfandsumme von CHF 237'289.30 nebst Zins zu 5% auf den Teilbetrag CHF 150'000.00 sei vollumfänglich abzuweisen.