" 1. Das Grundbuchamt L. sei gerichtlich anzuweisen, zu Gunsten der Gesuchstellerin und zu Lasten der Liegenschaft Nr. 1234, Grundbuch QS._____, ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 237'289.30 nebst Zins zu 5 % auf den Teilbetrag von CHF 150'000.00 seit 5. Juni 2024 vorläufig im Grundbuch einzutragen; 2. Das unter Ziff. 1 gestellte Begehren sei gemäss Art. 265 ZPO superprovisorisch, d.h. ohne Anhörung der Gesuchsgegnerin, gutzuheissen;