Hingegen benutzt die Gesuchsgegnerin nachweislich das AdWord «groupsswiss» (GB 19). Bei einer entsprechenden Suche bei Google erscheint der gesponserte Beitrag der Gesuchstellerin an oberster Stelle, gefolgt vom gesponserten Beitrag, der zur Seite der Gesuchsgegnerin führt. Es ist deutlich erkennbar, dass es sich dabei um Werbung handelt. Des Weiteren verwendet die Gesuchsgegnerin den Begriff «groupsswiss» in der Anzeige selbst nicht (GB 19).