wird und der Nutzer einer Suchmaschine nicht annimmt, die Werbeanzeige stamme vom Unternehmen, dessen Kennzeichen er in der Suchmaske eingegeben hat.72 4.1.2. Würdigung Dass die Gesuchsgegnerin die Begriffe «groupsswiss» und «groupstravel» in Meta-Tags verwendet, behauptet die Gesuchstellerin an keiner Stelle. Insbesondere hat sie nicht behauptet, dass dadurch die Seiten der Gesuchsgegnerin in Suchmaschinen zuerst auftauche.