Von einer unlauteren Behinderung durch die Registrierung eines bestimmten Domainnamens spricht man insbesondere im Zusammenhang mit dem sog. Domain-Grabbing, Cybersquatting, Typosquatting, Warehousing und ähnlichen Techniken.68 Als Domain-Grabbing wird die Registrierung eines Domainnamens durch einen unberechtigten Dritten verstanden, in der Absicht, diesen Domainnamen später einer ganz oder teilweise gleichnamigen juristischen oder natürlichen Person gegen Entgelt zu überlassen. 69