64 BGE 131 III 384 E. 5.1. m.w.H. 65 DIKE UWG-HOFER (Fn. 58), Art. 2 N. 87; SHK UWG-JUNG (Fn. 22), Art. 2 N. 70. - 23 - Mitbewerbers gerichtet, sondern muss zumindest auch zur Verfolgung eigener rechtmässiger Ziele geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein.66 Teilweise wird in der Lehre auch das Vorliegen einer Behinderungsabsicht verlangt.67