Weil die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht der Gesuchstellerin zuordnen, kann die Verwendung desselben Zeichens auch keinen unlautereren Transfer der Bekanntheit oder eines besonderen Images bewirken. Dies gilt umso mehr, als die Gesuchstellerin die Domain «groupstravel.com» erst seit vergangenem September nutzt und diese lediglich auf die Landingpage von www.groups.swiss weiterleitet.