Entscheidend ist, ob das Zeichen nach dem Sprachgebrauch oder den Regeln der Sprachbildung von den beteiligten Verkehrskreisen als Aussage über bestimmte Merkmale oder Eigenschaften der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung aufgefasst wird. 52 Insofern ist unerheblich, dass die Gesuchstellerin das Zeichen angeblich selbst kreiert hat, denn der Sinn des Zeichens liegt für die Adressaten auf der Hand.