3.5.2.2. Keine originäre Kennzeichnungskraft Der Domainname der Gesuchstellerin setzt sich aus den zwei englischen Wörtern «groups» und «travel» zusammen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass beim breiten Publikum die Kenntnis des englischen Grundwortschatzes erwartet werden kann. In Fachkreisen können gar gute Englischkenntnisse im jeweiligen Fachgebiet erwartet werden.51 Sowohl «groups» als auch «travel» gehören dem grundlegenden englischen Wortschatz an. Zu Deutsch werden sie mit "Gruppen" und "Reise" übersetzt.