Entscheidend für die Gebrauchspriorität von «groupstravel.com» ist aber nicht der Zeitpunkt der Registrierung des angeblich älteren Zeichens, sondern dessen Ingebrauchnahme. Vorliegend erfolgte diese mit der Aktivierung der Weiterleitung auf die Website www.groups.swiss. Dies geschah gemäss der Gesuchstellerin am 30. August 2023, was von der Gesuchsgegnerin bestritten wird. Tatsächlich ergibt sich dieses Datum aus den offerierten Beweisen nicht.