Von solchen spricht man, wenn der beschreibende Charakter des Zeichens in Bezug auf die gekennzeichnete Leistung derart ist, dass er ohne besondere Denkarbeit und ohne besonderen Fantasieaufwand sofort erkennbar ist.33 Entscheidend ist stets der Gesamteindruck. Werden Zeichen kombiniert, welche für sich betrachtet nicht originell sind, kann sich die erforderliche Einprägsamkeit aus der Art ihrer Kombination ergeben.34 In diesem Zusammenhang hat das Bundesgericht die originäre Kennzeichnungskraft von «pneus-online.com» verneint.35