Wahrnehmungsfähigkeit des durchschnittlichen Publikums zu beurteilen. 28 Erschöpft sich die Übereinstimmung oder die Ähnlichkeit zweier Zeichen in gemeinfreien Bestandteilen, ist die Verwechslungsgefahr grundsätzlich zu verneinen. Zumindest genügen bereits relativ geringe Abweichungen um die Verwechslungsgefahr abzuwenden.29