Weiter bestreitet die Gesuchsgegnerin, Domain-Grabbing zu betreiben oder die Website der Gesuchstellerin schmarotzerisch nachzuahmen. Die Registrierung und Aufschaltung ihrer Website sei vielmehr vollkommen unabhängig von der Gesuchstellerin erfolgt und diene dem Zweck, die Marktpräsenz der Gesuchsgegnerin in der Schweiz zu erweitern (Antwort Rz.