Die Gesuchstellerin verwende das Zeichen «groupstravel» zudem gar nicht als Kennzeichen für ihre Dienstleistungen. Sie verwende den Domainnamen «groupstravel.com» bis heute ausschliesslich zur Weiterleitung von Kunden auf die Website «groups.swiss» (Antwort Rz. 35). Mangels Kennzeichnungskraft des Zeichens „groupstravel" scheide eine Verwechslungsgefahr zwischen den Domains, Websites und Angeboten der Parteien aus. Das Zeichen werde nicht der Gesuchstellerin zugeordnet, - 12 -