Vor der Registrierung des Domainnamens „groupstravel.ch" durch die Gesuchsgegnerin am 9. September 2023 und der Aufschaltung der darunter abrufbaren Website am 21. September 2023 habe die Gesuchstellerin nur marginale Werbeinvestitionen aufgezeigt, bei denen überdies nicht nachgewiesen sei, dass sie tatsächlich in Zusammenhang mit dem Zeichen «groupstravel» oder der Domain «groupstravel.com» stünden. Eine Marktauswirkung ihrer Medienkampagne, etwa in Form von Kunden- oder Followerzuwachs, habe die Gesuchstellerin nicht ausgewiesen (Antwort Rz. 18 ff. und 34). Die Gesuchstellerin verwende das Zeichen «groupstravel» zudem gar nicht als Kennzeichen für ihre Dienstleistungen.