Dem Zeichen fehle es an originärer Kennzeichnungskraft (Antwort Rz. 32). Die derivative Kennzeichnungskraft habe die Gesuchstellerin nicht nachgewiesen. Diese verwende den Domainnamen «groupstravel.com» gemäss eigenen Angaben erst seit dem 3. September 2023. Vor der Registrierung des Domainnamens „groupstravel.ch" durch die Gesuchsgegnerin am 9. September 2023 und der Aufschaltung der darunter abrufbaren Website am 21. September 2023 habe die Gesuchstellerin nur marginale Werbeinvestitionen aufgezeigt, bei denen überdies nicht nachgewiesen sei, dass sie tatsächlich in Zusammenhang mit dem Zeichen «groupstravel» oder der Domain «groupstravel.com» stünden.