14, 16 f.). Weiter bestreitet die Gesuchsgegnerin die Reichweite und die erreichten Sichtkontakte (Antwort Rz. 18). Die Gesuchsgegnerin habe die Domains «groupstravel.com» und «groupstravel.com» sodann bereits am 9. September 2023 und somit noch vor dem Start des substanziellen Teils der Werbekampagne der Gesuchstellerin registriert. Auf der seit dem 21. September 2023 aufgeschalteten Website könne mit der Gesuchsgegnerin Kontakt zur Vermittlung von Gruppenunterkünften aufgenommen werden (Antwort Rz. 20 f.).