3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin stellt sich zusammenfassend auf den Standpunkt, die Gesuchstellerin versuche das gemeinfreie Zeichen «groupstravel», welches hochgradig beschreibend für den Inhalt der von den Parteien angebotenen Dienstleistungen sei, zu monopolisieren. Das Zeichen habe sich weder am Markt durchgesetzt, noch sei ein Ruf dafür erworben worden. Die Gesuchstellerin habe unter der Weiterleitungsdomain groupstravel.com keinerlei lauterkeitsrechtliche Marktpräsenz aufgebaut (Antwort Rz. 9 f.). - 11 -