Die Gesuchsgegnerin bediene sich für die Website www.groupstravel.ch des genau gleichen Domainnamens «groupstravel», womit die einzige Unterscheidung in der Wahl der Top-Level-Domain «.ch», «.at» und «.com» liege. Verwechslungen seien höchstwahrscheinlich, da sich viele User den Second-Level-Domainnamen «groupstravel» merken würden, nicht aber unter welcher Top-Level-Domain die Website zu finden sei. Da der Second- Level-Domainnamen mehr Kennzeichnungskraft besitze als der Top-Level- Domainnamen, seien die vorliegenden wenigen Zeichenunterschiede noch gravierender.