Die Gesuchstellerin habe mit ihrem Domainnamen «groupstravel.com» folglich einen schutzfähigen Marktauftritt kraft Originalität (Gesuch Rz. 36). Zumindest sei aufgrund der seit dem 3. September 2023 betriebenen ausgedehnten Kampagne davon auszugehen, dass sich der Domainname «groupstravel.com» im Online- Markt für Gruppenunterkünfte weitgehend durchgesetzt habe und mit den Dienstleistungen der Gesuchstellerin in Verbindung gebracht werde (Gesuch Rz. 37).