Die Gesuchstellerin behauptet, der Domainname «groupstravel.com» besitze Kennzeichnungskraft. So unterscheide er sich vom englischen Begriff «group travel», was zu Deutsch so viel wie Gruppenreise heisse. Der originelle Begriff «groupstravel» sei weder in der englischen noch in der deutschen Sprache in Gebrauch, womit es sich um einen Fantasiebegriff handle.