c. Die Gesuchsgegnerin sowie ihre verantwortlichen Organe und geschäftsführenden Personen seien unter Androhung der Ungehorsamstrafe gemäss Art. 292 je einzeln vorsorglich und mit sofortiger Wirkung zu verpflichten, es zu unterlassen «groupstravel» und «groupsswiss» in der Werbung, als Addword oder in Metatags auf den Suchmaschinen Google, Yahoo und Microsoft Bin zu verwenden. 1 recte: «groupstravel.ch» -4-