In ihrem Gesuch bringt die Gesuchstellerin vor, die Gesuchsgegnerin habe verschiedentliche Teilzahlungen bis zum 16. Juli 2024 geleistet (Gesuch S. 4). Gleich verhält es sich in der undatierten Stellungnahme (Postaufgabe: 18. Oktober 2024), in welcher sie erneut auf die erwähnten Teilzahlungen und die Bestreitung der Gesuchsgegnerin verweist, ohne jedoch aufzuzeigen, in welchem Umfang bislang Teilzahlungen geleistet wurden.