Aus dem Gesuch vom 6. September 2024 wird nicht ohne Weiteres ersichtlich, welche Rechnungen die Gesuchstellerin als offen erachtet. In ihrem Gesuch bringt die Gesuchstellerin vor, die Gesuchsgegnerin habe verschiedentliche Teilzahlungen bis zum 16. Juli 2024 geleistet (Gesuch S. 4).