3.3. Am 12. Juni 2024 leitete die Gesuchstellerin die Betreibung gegen die Gesuchsgegnerin ein. Gegen den Zahlungsbefehl vom 13. Juni 2024 in der Betreibung-Nr. aaa des Betreibungsamts A._____ erhob die Gesuchsgegnerin noch am selben Tag Rechtsvorschlag (GB 24). 4. Mit Gesuch vom 6. September 2024 (Postaufgabe: 6. September 2024) stellte die Gesuchstellerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Gesuchsgegnerin sei zu verurteilen, der Gesuchstellerin den Betrag von CHF 41'151.00 nebst Zins von 5% seit 13.06.2024 zu bezahlen.