1.3. Aus dem Handelsregister geht hervor, dass der Amtsgerichtspräsident von V._____ mit Urteil vom [...] die Auflösung der Gesuchsgegnerin gemäss Art. 731b OR sowie deren Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet hat. Der Amtsgerichtspräsident von V._____ hat damit -3- bereits die nach Art. 731b OR erforderlichen Massnahmen getroffen. Über die Angelegenheit wurde somit bereits rechtskräftig entschieden. Es fehlt folglich an einer Prozessvoraussetzung (vgl. Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO), weshalb auf das Gesuch nicht eingetreten werden kann.