2. 2.1. Die Gesuchsgegnerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in B. Sie bezweckt gemäss Handelsregister im […]. 2.2. Die Gesuchsgegnerin ist Eigentümerin der Grdst.-Nr. 891-2, 891-3, 891-4, 891-5, 891-7, 891-8, 891-9, 891-10, 891-11 und 891 je GB F. (GB 2). 3. Mit Gesuch vom 16. August 2024 (Postaufgabe: 16. August 2024) stellte die Gesuchstellerin die folgenden Rechtsbegehren: Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Gemäss Art. 60 ZPO prüft das Gericht von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen gegeben sind. Zu den Prozessvoraussetzungen gehört unter anderem die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).